Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes lautet “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.” Der erste Satz steht auch am Deutschen Bundestag.
Die Verkündung am 23. Mai 1949 wird gleichzeitig zur Geburtsstunde der Bundesrepublik. Sie folgte der Abstimmung am 8. Mai 1949 über eine provisorische Verfassung.*1) – für einen neuen Staat:
Die Bundesrepublik Deutschland.
Monatelang haben die 61 Männer und 4 Frauen des Parlamentarischen Rates unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Konrad Adenauer (CDU) beraten. Sie sind von den jeweiligen Parlamenten der elf westdeutschen Länder gewählt worden. Aus Berlin sind fünf Delegierte mit beratender Stimme anwesend. CDU/CSU und SPD stellen die stärksten Fraktionen.
Die Ministerpräsidenten der Länder jedoch wollen die deutsche Teilung nicht durch einen eigenen Nationalstaat zementieren, sondern deren vorübergehenden Zustand betonen. So berufen sie statt der von den Westalliierten geforderten verfassungsgebenden Versammlung nur einen “Parlamentarischen Rat” ein. Und dessen Mitglieder erarbeiten statt einer Verfassung nur ein Provisorium, das sie Grundgesetz nennen. Später werden die Abgeordneten deshalb auch nur das kleine provinzielle Bonn zur “vorläufigen” Bundeshauptstadt wählen.
Das Grundgesetz in Buchform erhielten wir in Hessen bei der Schulentlassung. Es erschien 1963 und ist unterschrieben vom
1. Hessischen Ministerpräsidenten Dr. Georg August Zinn und dem damaligen Kultusminister Prof. Dr. Ernst Schütte
*1) Provisorisch sollte das Grundgesetz sein. Nach einer Wiedervereinigung sollte in ganz Deutschland über eine Verfassung beraten und abgestimmt werden. Das ist nie erfolgt. Lediglich der Vertrag zwischen BRD und DDR zur Wiederherstellung der Einheit fand Aufnahme ins GG.
Das Grundgesetz hat viele Änderungen erlebt. Zum Beispiel die “Notstandgesetze” 1968, gegen die es starken Protest gab. Dazu gehört z.B. der Artikel 12a für eine allgemeine Wehrpflicht, der das bereits 1956 verabschiedete Wehrpflichtgesetz im Grundgesetz verankerte.*2)
Es gab in fast jeder Legislaturperiode (LP) Änderungen. Sie sind der verlinkten Tabelle zu entnehmen. *3) In der LP 1953-1957 gab es z.B. mehrere, die die Gemeindesteuern betrafen. 1957-1961 wurde die friedliche Nutzung von Kernenergie beschlossen. 1965 – 1969 wurde das Recht auf Verfassungsbeschwerde beschlossen, 1969 – 1972 kam erstmals der Umweltschutz ins Grundgesetz. Keine Änderungen erfolgten in den 2 LPn 1976 – 1983 und 2002 – 2005
Zwischen 1990 und 1994 wurden Rechte ins Grundgesetz geschrieben, die mit der Europäischen Union zu tun haben, z. B. Maastricht-Verträge, Schengener Abkommen, aber auch Umgang mit Asylsuchenden an den
Außengrenzen. Dabei wurde das Recht auf Asyl (Artikel 16a) nicht verworfen. 16a ist der einzige Artikel des GG, der nur Ausländern zusteht.
Die Gleichberechtigung von Männern und Frauen durch den Staat sollte gefördert werden; die Benachteiligung von Behinderten wurde verboten.
Auch in diese Zeit fallen wichtige Beschlüsse, die die verfassungsrechtlichen Grundlagen schaffen für die Privatisierung von Flugüberwachung, Postdienstleistungen bzw. Umstrukturierung der Deutschen Bahn in verschiedene Gesellschaftsformen.
1998 – 2002: Nun dürfen auch Frauen zur Bundeswehr. Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel.
2005 – 2009 wird das Parlamentarische Kontrollgremium im GG verankert. Etliche Änderungen das Bund-Länder-Verhältnis betreffend. Neuregelungen der behördlichen Zuständigkeit für Arbeitssuchende.
2017 – 2021 Voraussetzungen zur Förderung von Investitionen des Bundes bei kommunaler Bildungsinfrastruktur. Seit 2021 Das Bundesgesetzblatt darf auch in digitaler Form erscheinen.
Fotos Bundeszentrale für politische Bildung und Ev. Renell
*2)wikipedia.org. Artikel_12a_des_Grundgesetzes , Bundeswehr
*3)Bundestag.de, 75-Jahre-Grundgesetz-Aenderungen-des-Grundgesetzes-seit-1949.pdf